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Elternbeiträge

Kindertagesstätte Friedemann Bach in Halle

  • Gute Bildung ist nicht umsonst

    Lesen Sie hier mehr dazu.

  • Die Beiträge für Ihr Kind in der Kita Friedemann Bach

    Die Rahn Education betreibt auch in ihrer Kindertagesstätte Friedemann Bach durch die spezifische Ausrichtung und entsprechende Angebote einen überdurchschnittlichen Aufwand für die Bildung und Begleitung Ihres Kindes. Ein Aufwand, den wir aus Überzeugung der sehr gerne erbringen und fair kalkulieren. 

    In der Kindertagesstätte Friedemann Bach der Rahn Education wird neben dem Elternbeitrag, nach den jeweiligen Festlegungen der Stadt Halle/Saale, ein Beitrag für Angebote im Rahmen der spezifischen pädagogischen Profile der Einrichtungen erhoben. Diese zusätzlichen Angebote werden altersentsprechend von Krippenbereich bis Vorschulbereich intensiviert. Der Zusatzbeitrag wird sowohl für personelle und materielle Berechnungen verwendet.

  • 1. Beitragshöhe

    Der Zusatzbeitrag beträgt für bestehende Verträge bis zum 1.8.22:

    • im Krippenbereich = 64,00 €
    • im Kindergartenbereich = 112,00 €
    • im Vorschulbereich = 130,00 €
    •  

    Für Neuverträge (ab sofort) und bestehende Verträge (ab 1.8.22) gilt:

    • im Krippenbereich = 66,00 €
    • im Kindergartenbereich = 116,00 €
    • im Vorschulbereich = 135,00 €

     

    Der Zusatzbeitrag ist monatlich zu zahlen und wird jeweils zum Ersten des Kalendermonats per Einzugsermächtigung eingezogen. Ferien- und/oder  krankheitsbedingte Unterbrechungen der Betreuung haben keinen Einfluss auf die Verpflichtung der Zahlung des Zusatzbeitrages.

  • 2. Einzugsermächtigung

    Der gesetzliche Vertreter erteilt dem Träger hinsichtlich aller Zahlungsverpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag eine Einzugsermächtigung. Bei Rückbuchungen von berechtigten Lastschriften werden die Zahlungspflichtigen mit einer Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € pro Rückbuchung belastet.

  • 3. Erhöhungen

    Die Rahn Education ist berechtigt, die vorbezeichneten Beiträge zum Beginn eines Betreuungsjahres (01.08. eines Jahres) angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung ist dem gesetzlichen Vertreter spätestens drei Monate vor Wirksamwerden der Erhöhung schriftlich anzuzeigen. Dem gesetzlichen Vertreter bleibt das Recht zur Kündigung des Betreuungsvertrages vorbehalten.

  • Informationen der Stadt Halle (Saale) zu Elternbeiträgen

    Informationen der Stadt Halle (Saale) zu den Elternbeiträgen finden Sie auf der Website der Stadt Halle/Saale.

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