Prüfungsordnung

Prüfungsordnung

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Prüfungen

Prüfungsordnung des Prüfungszentrums des Goethe-Instituts in Zielona Góra

PRÜFUNGSORDNUNG DES PRÜFUNGSZENTRUMS DES GOETHE-INSTITUTS IN ZIELONA GÓRA

  1. Diese Ordnung gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Prüfung im Prüfungszentrum des Goethe-Instituts in Zielona Góra, im Folgenden „Zentrum“ genannt, ablegen.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser Ordnung vertraut zu machen. Mit der Einreichung des unterschriebenen Anmeldeformulars und der Zahlung der Prüfungsgebühr erkennt der Teilnehmer die Prüfungsordnung an.
  3. Bedingungen für die Teilnahme an der Prüfung
    • Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular beim Zentrum einreichen und die Prüfungsgebühr innerhalb der Frist für den Eingang der Anmeldungen für die von Ihnen gewählte Prüfung entrichten. Jeder Teilnehmer erhält per E-Mail an die auf dem Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung seiner Prüfungsanmeldung mit Angabe seiner Kontonummer.
    • Sobald die Prüfungsgebühr bezahlt ist, muss dem Zentrum eine Zahlungsbestätigung zugesandt werden.
    • Eine ärztliche Bescheinigung (von einem kompetenten Facharzt) über die Behinderung oder Funktionsstörung des Prüfungsteilnehmers muss bis zum Einsendeschluss der Bewerbungen für die ausgewählte Prüfung eingereicht werden (die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein).
  4. Allgemeine Informationen:
    • Sie müssen an der Prüfung teilnehmen:
      • 20 Minuten vor Beginn der Prüfung, um sich anzumelden (verspätete Kandidaten werden nicht in den Prüfungsraum gelassen);
      • mit einem Identitätsnachweis (Dokument mit einem aktuellen Foto);
      • mit Schreibgeräten (blaue oder schwarze Tinte);
    • Es ist nicht gestattet, in den Prüfungsraum mitzubringen:
      • Wörterbücher und andere Lehrmittel;
      • technische Geräte wie Handys, Smartwatches, Minicomputer und andere Aufzeichnungsgeräte.
    • Es ist nicht gestattet, mit Mitprüflingen zu sprechen oder Lösungen aus Prüfungsbögen von Dritten abzuschreiben.

Die Nichteinhaltung der oben genannten Regeln führt zum sofortigen Verlassen des Prüfungsraums, und der Prüfling darf die GI-Prüfung erst sechs Monate nach der Veranstaltung wiederholen.

  1. Rücktritt
    • Im Falle einer Stornierung, um die Prüfung in weniger als 5 Arbeitstagen abzulegen.
    • Im Falle einer Stornierung mehr als 5 Arbeitstage vor der Prüfung wird die Prüfungsgebühr nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 20 % des vollen Prüfungsbetrags an den Kunden zurückerstattet.
    • Sobald die Prüfung begonnen hat, ist eine Stornierung (Rückerstattung der Gebühren) nicht mehr möglich.
  2. Prüfungsergebnisse und Erhalt des Zertifikats
    • Die Prüflinge werden 2 Wochen nach dem Prüfungstermin per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung informiert.
    • Die Prüfungsteilnehmer holen das Zertifikat mit den Prüfungsergebnissen persönlich oder mit schriftlicher Vollmacht im Sekretariat des Zentrums ab. Es besteht auch die Möglichkeit, dem Prüfungsteilnehmer das Zeugnis innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr per Einschreiben zuzusenden.
  3. Wiederholung einer Prüfung
    • Wenn Sie einen Teil der Prüfung (schriftlich oder mündlich) nicht bestehen, haben Sie auch die gesamte Prüfung nicht bestanden – dies gilt für A1- und A2-Prüfungen.
    • Die gesamte Prüfung oder einzelne Module können so oft wie nötig wiederholt werden.
  4. Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
    • Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Prüfungsunterlagen einzusehen (Minderjährige in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten).
    • Um einen Termin für die Besichtigung der Arbeit in Anwesenheit des Prüfers zu vereinbaren, ist ein schriftlicher Antrag im Voraus erforderlich.
    • Prüfungsarbeiten dürfen nicht kopiert, fotografiert oder notiert werden.
  5. Einsprüche
    • Einsprüche gegen Prüfungsergebnisse müssen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse schriftlich bei der Adresse des Zentrums eingereicht werden.
    • Das Zentrum kann einen Antrag ablehnen, der nicht oder nur unzureichend begründet ist. Die bloße Angabe einer unzureichenden Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend.
    • Der Prüfungskoordinator prüft den Einspruch und leitet ihn in Zweifelsfällen an das Goethe-Institut in Warschau weiter, das dann eine Entscheidung trifft.
    • Beschwerden über die Art und Weise, wie die Prüfung durchgeführt wurde, sollten unmittelbar nach der Prüfung an die Leitung des Zentrums gerichtet werden. Der Prüfungskoordinator trifft nach Anhörung aller Beteiligten eine Entscheidung und fertigt einen Aktenvermerk an. In Zweifelsfällen wird der Fall an das Goethe-Institut in Warschau weitergeleitet.

Prüfungsordnung des Prüfungszentrums des Goethe-Instituts
in Zielona Góra

GOETHE-INSTITUT PRÜFUNGEN – PRÜFUNGSORDNUNG

DIE PRÜFUNGEN DES GOETHE-INSTITUTS

REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN

GOETHE-ZERTIFIKAT A1: START DEUTSCH 1

REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN

GOETHE-ZERTIFIKAT A1: FIT IN DEUTSCH 1

REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN
GOETHE-ZERTIFIKAT A2 UND GOETHE-ZERTIFIKAT A2 FIT IN DEUTSCH

REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN
GOETHE-ZERTIFIKAT B1

REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN
GOETHE-ZERTIFIKAT B2

REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN
GOETHE-ZERTIFIKAT C1

REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN
GOETHE-ZERTIFIKAT C2: GROSSES DEUTSCHES SPRACHDIPLOM