Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Für welche Kinder ist unsere Schule geeignet?

Wir stehen allen im Grundschulalter befindlichen Kindern unabhängig von ihrer religiösen, sozialen und regionalen Herkunft offen gegenüber. Kinder mit besonderem Förderbedarf nehmen wir je nach Kapazität gern auf. Für die Aufnahme sind Interesse und Neigung für unser musikalisch-künstlerisches Schulkonzept sowie für unsere schulspezifischen pädagogischen und organisatorischen Rahmenbedingungen notwendig. Dies bedeutet, sich sowohl in strukturierten als auch in offeneren Lern- und Unterrichtsformen in die Klassengemeinschaft einzubringen, die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich an die Regeln des gemeinsamen Lebens und Lernens zu halten sowie die körperliche, emotionale, kognitive und soziale Reife, einem Schulalltag mit erweitertem Curriculum gewachsen zu sein. Gemeinsame Konzerte, Aufführungen und fächerübergreifende Projekte sind feste Bestandteile des Schulalltags.
 

Welche Aufnahmekriterien gelten für unsere Schule?

Die Grundvoraussetzung für eine gelungene Bildungspartnerschaft ist die Bejahung unseres Bildungskonzepts mit musikalisch-künstlerischer Ausrichtung. Vertrauen in unsere Arbeit, die Anerkennung unserer pädagogischen Kompetenzen im Erziehungs- und Bildungsprozess und die bestmögliche Unterstützung der Kinder und der gesamten Schulgemeinschaft sind für uns dabei unerlässlich.

Im Rahmen unseres Aufnahmeverfahrens prüfen wir, ob sich unser Bildungskonzept für Ihr Kind eignet. Wir legen dabei großen Wert auf die sozial-emotionale Entwicklung, die Bereitschaft, sich an die Regeln der Schulgemeinschaft zu halten, ein ausgeprägtes Interesse am Lernen sowie Freude an musikalisch-künstlerischer Betätigung vor allem in den Bereichen Musik, Tanz und Theater.
 

Wie verläuft unser Aufnahmeverfahren?

Bitte laden Sie sich unseren Aufnahmeantrag herunter und füllen diesen jeweils bis Mitte September des Jahres vor der Einschulung aus. Legen Sie dem Aufnahmeantrag bitte ein Familienfoto und ein Passbild des Kindes bei.

Aufnahmeantrag zum Download

Eine Anmeldung an unserer Grundschule entbindet Sie nicht von der Pflicht, nach der Grundschulordnung für den Freistaat Sachsen § 3 Absatz 2, Ihr Kind an der zuständigen kommunalen Grundschule zu gegebener Zeit anzumelden. Lassen Sie sich bei der Anmeldung Ihres Kindes an der staatlichen Schule eine Anmeldebestätigung aushändigen, welche Sie uns dann einreichen.

Bitte senden Sie uns sofort nach der staatlichen Schuleingangsuntersuchung eine Kopie des Untersuchungsergebnisses zu. Die Schultauglichkeit ist verbindliche Voraussetzung für die Einschulung auch bei uns.

Uns ist wichtig, dass Eltern und Kinder mit unserer pädagogischen Arbeit vertraut sind. Bitte informieren Sie sich daher auf unserer Homepage und besuchen Sie uns zum Infoelternabend sowie gern mit Ihrem Kind gemeinsam zum Tag der offenen Tür. Ohne vollständige und pünktlich abgegebene Unterlagen erfolgt in der Regel keine Einladung zum Kennenlerntag.

Weil uns die Zusammenarbeit mit den Eltern besonders am Herzen liegt, bieten wir Ihnen außerdem jeden letzten Dienstag im Monat von 15 bis 16 Uhr eine Elternsprechzeit bei unserer stellvertretenden Schulleiterin Stefanie Albrecht an. Dies empfehlen wir besonders bei individuellen Anliegen oder besonderen pädagogischen Erfordernissen. Anmeldungen dazu bitte über unser Sekretariat.
 

Geschwisterkinder und Kinder unserer Kindertagesstätten

Die Kinder unserer Kindertagesstätten Musikus und Tarsius lernen wir im Rahmen unserer Vorschularbeit kennen. Wir nehmen bevorzugt Kinder unserer Kindertagesstätten sowie Geschwisterkinder auf, jedoch ebenfalls nur im Rahmen unserer Kapazität und vorbehaltlich unserer Aufnahmekriterien.

Kinder anderer Kindertagesstätten

Im Sinne einer lebendigen Schulgemeinschaft nehmen wir in jedem Jahr auch Kinder anderer Kindertagesstätten auf. Bei vollständigen Unterlagen und vorbehaltlich unserer Kapazitäten und pädagogischen Erfordernisse, laden wir Ihr Kind zu einem Kennenlerntag ein.

Wir treffen die Entscheidung zur Aufnahme an unsere Schule in einem erfahrenen Team. Es besteht weder ein Anspruch auf einen Schulplatz noch ein Anspruch auf ein anschließendes Auswertungsgespräch. In der Regel erfüllen mehr Kinder unsere Aufnahmevoraussetzungen, als wir Schulplätze anbieten. In diesem Fall entscheidet das Los über die Platzvergabe.