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Aufnahme Ihres Kindes

Liebe Eltern,

wenn Sie sich für eine Aufnahme an unserer Schule interessieren, finden Sie hier die wichtigsten Informationen und Aufnahmekriterien. Die Termine für das kommende Schuljahr finden Sie auf unserer Übersichtsseite der Grundschule.

Uns ist wichtig, dass Eltern und Kinder mit unserer pädagogischen Arbeit vertraut sind. Bitte informieren Sie sich daher auf unserer Homepage und besuchen Sie uns zum Infoelternabend oder vereinbaren Sie gern einen persönlichen Termin.

Für welche Kinder ist unsere Schule geeignet?

Wir stehen allen im Grundschulalter befindlichen Kindern unabhängig von ihrer religiösen, sozialen und regionalen Herkunft offen. Kinder mit besonderem Förderbedarf nehmen wir je nach Kapazität gern auf. Gern nehmen wir Kinder aus mehrsprachigen Familien auf. Für die Aufnahme sind Interesse und Neigung für unser Schulkonzept sowie für unsere schulspezifischen pädagogischen und organisatorischen Rahmenbedingungen notwendig. Dies bedeutet, sich sowohl in strukturierten als auch in offeneren Lern- und Unterrichtsformen in die Klassengemeinschaft einzubringen, die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich an die Regeln des gemeinsamen Lebens und Lernens zu halten sowie die körperliche, emotionale, kognitive und soziale Reife, einem Schulalltag mit erweitertem Curriculum gewachsen zu sein. Gemeinsame Konzerte, Aufführungen und fächerübergreifende Projekte sind feste Bestandteile des Schulalltags.

Welche Aufnahmekriterien gelten für unsere Schule?

Die Grundvoraussetzung für eine gelungene Bildungspartnerschaft ist die Bejahung unseres Bildungskonzepts mit musikalisch-künstlerischer Ausrichtung und vertieftem Sprachangebot. Uns ist wichtig, dass sich unser Bildungskonzept für Ihr Kind eignet. Wir legen dabei großen Wert auf die sozial-emotionale Entwicklung, die Bereitschaft, sich an die Regeln der Schulgemeinschaft zu halten, ein ausgeprägtes Interesse am Lernen sowie Freude an musikalisch-künstlerischer Betätigung und dem Erlernen der englischen Sprache.

Wie verläuft unser Aufnahmeverfahren?

Bis zum 30. September des Vorjahres der Einschulung benötigen wir von Ihnen den vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag. Bitte legen Sie diesem ein Foto Ihres Kindes sowie ein Familienfoto bei.
Die Anmeldung bei uns entbindet Sie nicht von der Pflicht, sich an einer staatlichen Schule anzumelden.
Dies ist online über das Serviceportal Schule des Landes Sachsen-Anhalt möglich. 


Bitte senden Sie uns sofort nach der staatlichen Schuleingangsuntersuchung eine Kopie des Untersuchungsergebnisses zu. Die Schultauglichkeit ist verbindliche Voraussetzung für die Einschulung auch bei uns.
Unsere Kennenlerntage finden im Oktober/November statt. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig von uns eine Einladung für Ihr Kind. In einer gesonderten Veranstaltung informieren wir Sie als Eltern dann über alle weiteren Schritte des Aufnahmeverfahrens an unserer Freien Grundschule.

Voraussetzungen für eine vorzeitige Einschulung

Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.

Voraussetzungen für Rückstellung

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig, seelisch oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen, werden an der Grundschule oder an der Förderschule entsprechend gefördert. Im Einzelfall kann die Aufnahme in die Schule durch die Schulbehörde im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten um ein Jahr verschoben werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.