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Das Anmeldeverfahren

Da unsere Kapazitäten begrenzt sind, gelten für die Aufnahme folgende Prämissen:

  • Geschwisterkinder von bereits bei uns eingeschulten Kinder nehmen wir bevorzugt. Ebenso Kinder, die bei uns die Freie Grundschule Clara Schumann besucht haben.
  • Wir streben eine gleichmäßige Verteilung der Geschlechter an, also ca. 50% Jungen und 50% Mädchen.
  • Bei gleicher Erfüllung der Kriterien und nicht ausreichenden Plätzen entscheidet das Los.
  • Außerdem werden zwei Plätze für "Zuzügler" reserviert, diese werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

     

Die verbindliche Anmeldung im Schuljahr vor der Aufnahme muss bis 30. November vorliegen (dabei bitte das letzte Zeugnis vorlegen).

 

Zur Platzvergabe erhalten Sie, ggf. nach einem Kennenlerngespräch, ab Dezember eine Information dazu, ob wir Ihrem Kind einen Platz anbieten können (Vertragsabschluss) oder Sie zunächst einen Wartelistenplatz erhalten.

Die Bildungsempfehlung aus Klasse 4 muss dann für Schülerinnen und Schüler, die einen Vertrag erhalten haben, unmittelbar nach Ausgabe der Bildungsempfehlung (im Februar oder Anfang März des Folgejahres) im Original vorgelegt werden.

Die Verträge laufen in allen Einrichtungen grundsätzlich mindestens für ein Schuljahr (jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli).

Aufnahmeantrag zum Download
 

Ablauf der Anmeldung

1. Anmeldung mit unserem Aufnahmeantrag bis zum 30. November (mit Endjahreszeugnis Klasse 3).

2. Der Schulvertrag wird unsererseits ab Dezember desselben Jahres versandt mit Terminsetzung für die Rückgabe.

3. Die Aufnahmegebühr in Höhe von 200,00 € wird mit Vertragsabschluss fällig. Beginnt der Vertrag tatsächlich am 1. August des Folgejahres (also besucht das Kind dann auch tatsächlich unsere Schule), werden 150,00 € davon auf die dann fällige Kaution angerechnet.

4. Bei nicht termingemäß zurückgesandten Verträgen erlischt das Anrecht auf den Schulplatz und man muss sich ggf. „hinten anstellen“.

5. Die Abgabe der Bildungsempfehlung bei uns erfolgt bitte unmittelbar nach Ausgabe bis spätestens 21. Februar (bei bereits erfolgtem Vertragsabschluss bitte im Original).

6. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum 30. März möglich; die Aufnahmegebühr in Höhe von 200,00 € wird in diesem Fall nicht erstattet.

7. Eine Kündigung nach dem 30. März ist erst zum 31. Januar des Folgejahres möglich (es sind dann also 6 Monate Schulgeld zu zahlen).

8. Kaution und Höhe der einkommensabhängigen Schulgebühren sind in der Entgeltordnung festgelegt, die mit dem Schulvertrag versandt wird.