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Gute Bildung ist nicht umsonst

Lesen Sie hier mehr dazu.
 

Das Schulgeld

Da Privatschulen im Vergleich zu staatlichen Schulen wesentlich geringere finanzielle Zuwendungen bekommen, sind wir auf Schulgeld angewiesen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn mehrere Kinder einer Familie die gleiche Schule besuchen. Gerne informieren wir Sie über die Details zur möglichen Ermäßigung.
Für einkommensschwächere Eltern ist gegen Nachweis die Reduzierung des Schulgeldes um bis zu 50 Prozent möglich.

Für das Schuljahr 2024/25 belaufen sich die Kosten auf:

  • 142,00 € Schulgeld – monatlich
  • 31,00 € Konzeptbeitrag – monatlich
  • 48,00 € Medienpauschale – monatlich
  • 75,00 € Prüfpauschale - einmalig
  • 200,00 € Aufnahmepauschale * – einmalig
  • 300,00 € Kaution – einmalig (wird am Ende der Schullaufbahn rückerstattet)

(*) Für die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin ist eine einmalige, auch im Fall des Rücktritts von dem Schulvertrag nicht rückzahlbare Aufnahmepauschale von 200,00 € an den Schulträger zu entrichten. Die Aufnahmepauschale wird mit Unterzeichnung des Vertrages fällig und zahlbar. Tritt der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin vom Schulvertrag zurück, verfällt die Aufnahmepauschale. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht. Bleibt der Schulvertrag bestehen, so werden 150,00€ der Aufnahmepauschale auf die zu zahlende Kaution angerechnet. Das bedeutet, dass der Kautionsbetrag in Höhe von 300,00 € abzüglich des zu verrechnenden Guthabens aus der Aufnahmepauschale in Höhe von 200,00 € per Lastschrift eingezogen wird.