Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen.

Nach Abschluss eines Integrationskurses mit Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2 und B1 und abgelegten Deutschtest für Zuwandererinnen und Zuwander (DTZ) besteht die Möglichkeit, einen Berufssprachkurs bzw. Spezialberufssprachkurse zu besuchen.

Basisberufssprachkurse

Niveau B 1 >>> Erreichen des Sprachniveaus B 2400 Stunden
Niveau B 2 >>> Erreichen des Sprachniveaus C 1400 Stunden
Niveau C 1 >>> Erreichen des Sprachniveaus C 2400 Stunden

 

Spezialberufssprachkurse

Niveau A 2 >>> Erreichen des Sprachniveaus B 1400 Stunden
Niveau unter A 2 >>> Erreichen des Sprachniveaus A 2400 Stunden

 

Die Spezialberufssprachkurse richten sich nur an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B 1 nicht erreicht haben. Die Berufssprachkurse haben das Ziel, das entsprechende Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Die Berufssprachkurse schließen mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Bei Nichtbestehen der Prüfung kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer nach Antragstellung noch einmal kostenlos die Sprachprüfung absolvieren.

 

Brückenelement B 1/B 2

Vor Beginn des eigentlichen B 2-Kurses können Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 100 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B 1, insbesondere in allen vier Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben, verbessern, festigen und vertiefen, um die vertiefende Inhalte eines Berufssprachkurses intensiver zu verstehen und anzuwenden.

Das Brückenelement richtet sich an Teilnehmende mit einem DTZ-Zertifikat mit Niveaustufe B 1 nach GER entsprechend der erreichten Punkte in den Fertigkeitsbereichen Hören/Lesen und Schreiben. Deren Zertifikat älter als 6 Monate ist und einem Ergebnis im Einstufungstest, dass weniger gefestigte B 1-Sprachkenntnisse aufweist.