Sachsen öffnet Kindertagesstätten und Schulen ab 18. Mai
11.05.2020

Im Rahmen der vergangene Woche von den Ländern beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen werden ab dem 18. Mai Kindertagesstätten und Schulen in Sachsen wieder geöffnet. Ab diesem Datum gilt auch wieder die Schulbesuchspflicht für die Klassenstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen. Auch in den Ober- und Förderschulen soll ab dem 18. Mai wieder Unterricht stattfinden, hier ist das Ziel, dass alle Schüler*innen mindestens einmal die Woche am Unterricht teilnehmen können. Dabei müssen strenge Maßnahmen zum Infektionsschutz eingehalten werden.
Berlin:
In Berlin besuchen ab dem 11. Mai 2020 wie geplant folgende Jahrgangsstufen wieder ihre Schulen:
- Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 5 der Grundschulen und Primarstufen an Integrierten Sekundarschulen/ Gemeinschaftsschulen sowie die zielgleich unterrichtenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 an den Gymnasien und den anderen Schultypen.
Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern der Schulen bis spätestens zum 29. Mai 2020 Präsenzunterricht mit reduzierter Stundentafel in der Schule zu erteilen. Der Präsenzunterricht findet bis zu den Sommerferien statt.
Bei der weiteren Planung ist zu berücksichtigen, dass an jedem Schultag nur ein Teil der Schülerschaft Präsenzunterricht erhält, damit die Hygieneregeln eingehalten werden können. Soweit Schülerinnen und Schüler keinen Präsenzunterricht erhalten, muss die Schule mindestens einmal die Woche Kontakt mit ihnen aufnehmen.
Brandenburg:
In Brandenburg sollen die Schulen bis zu den Sommerferien in weiteren Schritten öffnen. Vom 11. Mai an sollen die 5. Klassen der Grund- und Förderschulen wieder in die Schulen zurückkehren. Termine für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie 7 und 8 werden noch festgelegt.
Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt sollen die Schulen schrittweise wieder öffnen. Nach aktuellen Planungen sollen nach den Pfingstferien, ab dem 02. Juni 2020, alle Schuljahrgänge im regelmäßigen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht in die Schulen kommen.
Thüringen:
Die Kindergärten bleiben aufgrund der geltenden Eindämmungsverordnung weiter bis zum 1. Juni 2020 geschlossen. Für einen eng begrenzten Kreis von Kindern findet weiterhin Notbetreuung statt. Ab 2. Juni 2020 erfolgt dann in den Thüringer Kindergärten ein schrittweiser Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Ab Montag, 11. Mai 2020 beginnt die gestaffelte Erweiterung des modifizierten Präsenzunterrichts. Die Staffelung im Einzelnen nimmt jede Schule in eigener Verantwortung vor. Dabei beachten die Schulen folgende Jahrgänge vorrangig:
- 4. Klasse (um den Wechsel an die weiterführende Schule vorzubereiten)
- 3. Klasse (um die Entscheidung über den weiteren Schulweg vorzubereiten)
- 11. Klasse (um Qualifikationsphase für AHR abzusichern)
- 9. Klasse, soweit nicht schon am 4. Mai 2020 begonnen (zur Vorbereitung der Versetzungsentscheidung)
Zu einem späteren Zeitpunkt werden die übrigen Klassenstufen schrittweise und für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet. Spätestens am 2. Juni 2020 muss jede Schülerin, jeder Schüler wieder am Präsenzunterricht in modifizierter Form teilnehmen. Die Staffelung im Einzelnen nimmt jede Schule in eigener Verantwortung vor.
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