Schülerinnen und Schüler
Dir fällt das Lernen gerade nicht so leicht?
Du fühlst dich manchmal überfordert?
Du hast Stress mit Lehrerinnen, Lehrern oder in der Klasse?
Bei vielen kleineren und größeren Problemen im Schulalltag kann es hilfreich sein, mit einer außenstehenden Person zu sprechen.
Gemeinsam können wir überlegen, wie sich die Situation verbessern lässt. Du erreichst mich zu den Sprechzeiten an deiner Schule und per E-Mail oder Telefon. Gerne können wir für ein Gespräch auch individuell einen Termin außerhalb der Sprechzeiten ausmachen.
Sprechzeiten
Wochentag | Sprechzeiten | Räumlichkeiten | |
Freie Oberschule | Montag | 09:30 bis 10:00 Uhr / 12:30 bis 13:30 Uhr | Lehrerzimmer, sonst Raum 3.08 |
Freie Grundschule Clara Schumann | Dienstag | 09:30 bis 10:00 Uhr / 11:30 bis 12:30 Uhr | Mitarbeiterraum, sonst Raum 2.03 |
Freie Fachoberschule | Mittwoch | 09:30 bis 10:00 Uhr / 11:30 bis 12:30 Uhr | Beratungsraum BO & Lehrerzimmer |
Musikalisch-Sportliches Gymnasium | Donnerstag | 09:30 bis 10:00 Uhr / 11:30 bis 12:30 Uhr | Lehrerzimmer, sonst Raum 2.06 |
Freie Oberschule (Standort Kochstraße) | Freitag | 09:30 bis 10:00 Uhr / 11:30 bis 13:30 Uhr | Grünes Teamzimmer |
Eltern
Sie möchten mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder besonderen Begabungen?
In der Beratung können wir gemeinsam Wege finden, Ihr Kind zu unterstützen.
Die Beratung ist...
- vertraulich. Als Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und dem Datenschutz.
- unabhängig und neutral.
- freiwillig.
- vernetzt. Bei Bedarf unterstütze ich bei der Vermittlung an externe Kompetenzträgerinnen oder -träger.
- kostenfrei.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler können auch ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten eine erste Beratung besuchen.
Für weitere Gespräche müssen der oder die Sorgeberechtigten dann allerdings ihr Einverständnis schriftlich erklären.
- jünger als 14 Jahre: Einverständnis des oder der Sorgeberechtigten
- 14 Jahre oder älter, aber noch nicht volljährig: Einverständnis des oder der Sorgeberechtigten und des Schülers bzw. der Schülerin
- volljährig: Einverständnis des Schülers bzw. der Schülerin
Einverständniserklärung
Sollte Ihr Kind mehr als ein Gespräch mit mir führen und nach Bedarf an durchgeführter Diagnostik teilnehmen wollen, benötigt es eine unterschriebene Einverständniserklärung.