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Das Schulgeld

Da Privatschulen im Vergleich zu staatlichen Schulen wesentlich geringere finanzielle Zuwendungen bekommen, sind wir auf Schulgeld angewiesen.

Wer bereits Geschwister an unserer Schule hat, der erhält einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent. Den Antrag auf Ermäßigung finden Sie hier.

Für einkommensschwächere Eltern ist gegen Nachweis die Reduzierung des Schulgeldes um bis 50 Prozent möglich.

Für das Schuljahr 2025/26 belaufen sich die Kosten auf:

  • 168,00 € Schulgeld – monatlich (entfällt bei der 1-jährigen Ausbildung)
  • 25,00 € Sachkostenzuschuss/Medienpauschale – monatlich
  • 75,00 € Prüfpauschale – einmalig
  • 200,00 € Aufnahmepauschale * – einmalig
  • 350,00 € Kaution – einmalig (wird am Ende der Schullaufbahn rückerstattet - 3 Monate nach Vertragsende)

*Für die Aufnahme eines Schülers ist eine einmalige, auch im Fall des Rücktritts von dem Schulvertrag, nicht rückzahlbare Aufnahmepauschale von 200,00€ an den Schulträger zu entrichten. Die Aufnahmepauschale wird mit Unterzeichnung des Vertrages fällig und zahlbar. Tritt der gesetzliche Vertreter vom Schulvertrag zurück, verfällt die Aufnahmepauschale. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht. Bleibt der Schulvertrag bestehen, so werden 150,00€ der Aufnahmepauschale auf die zu zahlende Kaution angerechnet. Das bedeutet, dass der Kautionsbetrag in Höhe von 350,00 € abzüglich des zu verrechnenden Guthabens aus der Aufnahmepauschale in Höhe von 200,00 € per Lastschrift eingezogen wird.