Elternbeiträge
Freie Grundschule Clara Schumann in Leipzig
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Gute Bildung ist nicht umsonst
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Das Schulgeld
Da Privatschulen im Vergleich zu staatlichen Schulen wesentlich geringere finanzielle Zuwendungen bekommen, sind wir auf Schulgeld angewiesen.
Entgelte für den Schul- und Hortbesuch - Schuljahr 2023/2024 (Stand 20.02.2023)
Bezeichnung der Forderung
Kürzel
Betrag
Bemerkungen
Kaution Schulgeld
KS
350,00 €
Kaution Schulgeld ist mit Vertragsbeginn zu entrichten, wird mit Beendigung des Schulvertrages unverzinst zurückgezahlt.
Aufnahmepauschale
AP
200,00 €
Einmalige, auch im Fall des Rücktritts von dem Schulvertrag, nicht rückzahlbare Pauschale. AG wird mit Unterzeichnung des Vertrages fällig.
150,00 € der Aufnahmepauschale werden auf die zu zahlende Kaution angerechnet.
Vorschultage
VT
170,00 €
Vorschulstunden a 60 Minuten (nur für externe Kinder)
Schulgeld
SG
160,00 €
Schulgeld beträgt für das Schuljahr 2023/2024 1920,00 €, ist in zwölf gleichbleibenden Monatsraten von jeweils 160,00 € zu zahlen und jeweils zum Ersten eines Kalendermonats zu entrichten.
Konzeptbeitrag
KB
106,00 €
Jährlicher Beitrag von 1272,00 € ist in zwölf monatlichen Raten in Höhe von 106,00 € zu zahlen und jeweils zum Ersten eines Kalendermonats fällig.
Verbrauchsmaterial
VM
30,00 €
Jährlicher Beitrag von 360,00 €, ist in zwölf monatlichen Raten in Höhe von 30,00 € zu zahlen und jeweils zum Ersten eines Kalendermonats fällig.
Hortgeld
HG
75,15 €
45,09 €
67,64 €
37,58 €1. Kind Familie 6/30 Betreuungsstunden täglich/wöchentlich
2. Kind Familie 6/30 Betreuungsstunden täglich/wöchentlich
1. Kind Alleinerziehende 6/30 Betreuungsstunden täglich/wöchentlich
2. Kind Alleinerziehende 6/30 Betreuungsstunden täglich/wöchentlich
3. Kind beitragsfrei, wenn alle drei eine Einrichtung besuchen(Elternbeiträge pro Monat der Stadt Leipzig)
- Geschwisterermäßigung – für das zweite und jedes weitere Kind in der Einrichtung wird auf Antrag eine Ermäßigung des Schulgeldes in Höhe von 15 % gewährt. Die Geschwisterermäßigung ist immer nur für ein Schuljahr gültig und muss eigenständig beantragt werden. Der Antrag auf Geschwisterermäßigung muss für das kommende Schuljahr bis zum 30. Juni abgegeben werden. Alle Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Hier können Sie den Antrag downloaden.
- Eine Ermäßigung des Schulgeldes ist aufgrund sozialer Bedürftigkeit möglich und richtet sich nach der Höhe des Einkommens der Eltern/gesetzlichen Vertreter (bis zu 50 Prozent Ermäßigung sind möglich). Eine Ermäßigung ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Schulträger, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- 4,50 € Essengeld
- Als Alternative kleiner Salatteller 2,75 € oder großer Salatteller 4,00 € (mit Brötchen oder Baguette).
Es besteht aber auch die Chance, ein Stipendium zu bekommen.
Die Europäische Stiftung der Rahn Education für Bildung und Kultur hat als wichtiges Projekt ein Stipendienprogramm für Schülerinnen und Schüler aufgelegt. Eltern, die nicht für alle ihre Kinder da Elterngeld tragen können, haben die Möglichkeit, von dieser Stiftung unterstützt zu werden. Die Stipendien für das Schulgeld werden in Höhe von bis zu 100 Prozent vergeben und gelten ab Schuleintritt bis zum Ende der Schulzeit durch alle Jahrgangsstufen innerhalb einer Schulform. Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es unter: www.rdg-stiftung.eu
Wir halten Sie zuverlässig auf dem Laufenden und informieren Sie regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen, Neuerungen im Schulsystem und vieles mehr.
Vielen Dank für Ihre Anmeldung
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.