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Gute Bildung ist nicht umsonst

Lesen Sie hier mehr dazu.

Das Schulgeld

Da Privatschulen im Vergleich zu staatlichen Schulen wesentlich geringere finanzielle Zuwendungen bekommen, sind wir auf Schulgeld angewiesen.

 

Entgelte für den Schul- und Hortbesuch - Schuljahr 2024/2025 (Stand 10.11.2023)
Bezeichnung der ForderungKürzelBetrag  Bemerkungen
Kaution SchulgeldKS350,00 €Kaution Schulgeld ist mit Vertragsbeginn zu entrichten, wird mit Beendigung des Schulvertrages unverzinst zurückgezahlt.
AufnahmepauschaleAP200,00 €

Einmalige, auch im Fall des Rücktritts von dem Schulvertrag, nicht rückzahlbare Pauschale. AG wird mit Unterzeichnung des Vertrages fällig.

150,00 € der Aufnahmepauschale werden auf die zu zahlende Kaution angerechnet.

VorschultageVT170,00 €Vorschulstunden á 60 Minuten (nur für externe Kinder)
SchulgeldSG167,00 €Das  Schulgeld beträgt für das Schuljahr 2023/2024 2004,00 €. Es ist in zwölf gleichbleibenden Monatsraten von jeweils 167,00 € zu zahlen und jeweils zum Ersten eines Kalendermonats zu entrichten.
KonzeptbeitragKB111,00 €Jährlicher Beitrag von 1332,00 € ist in zwölf monatlichen Raten in Höhe von 111,00 € zu zahlen und jeweils zum Ersten eines Kalendermonats fällig.
Medien- und MaterialpauschaleMMP33,00 €Jährlicher Beitrag von 396,00 €, ist in zwölf monatlichen Raten in Höhe von 33,00 € zu zahlen und jeweils zum Ersten eines Kalendermonats fällig.
HortgeldHG75,15 €
45,09 €
67,64 €
37,58 €

1. Kind Familie 6/30 Betreuungsstunden täglich/wöchentlich
2. Kind Familie 6/30 Betreuungsstunden täglich/wöchentlich
1. Kind Alleinerziehende 6/30 Betreuungsstunden täglich/wöchentlich
2. Kind Alleinerziehende 6/30 Betreuungsstunden täglich/wöchentlich
3. Kind beitragsfrei, wenn alle drei eine Einrichtung besuchen

(Elternbeiträge pro Monat der Stadt Leipzig)

Zusatzbeitrag Bilinguales AngebotBIL45 €Jährlicher Beitrag von 540,00 €, ist in zwölf monatlichen Raten in Höhe von 45,00 € zu zahlen und jeweils zum Ersten eines Kalendermonats fällig.
Zusatzbeitrag StreicherklasseMS36 €Jährlicher Beitrag von 432,00 €, ist in zwölf monatlichen Raten in Höhe von 36,00 € zu zahlen und jeweils zum Ersten eines Kalendermonats fällig.
  • Geschwisterermäßigung – für das zweite und jedes weitere Kind in der Einrichtung wird auf Antrag eine Ermäßigung des Schulgeldes in Höhe von 15 % gewährt. Die Geschwisterermäßigung ist immer nur für ein Schuljahr gültig und muss eigenständig beantragt werden. Der Antrag auf Geschwisterermäßigung muss für das kommende Schuljahr bis zum 30. Juni abgegeben werden. Alle Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. 
  • Eine Ermäßigung des Schulgeldes ist aufgrund sozialer Bedürftigkeit jeweils für einen Zeitraum für 6 Monaten (Schulhalbjahr) möglich und richtet sich nach der Höhe des Einkommens der Eltern/gesetzlichen Vertreter  (bis zu 70 % Ermäßigung sind möglich). Eine Ermäßigung ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Schulträger, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • 4,50 € Essengeld
  • Als Alternative kleiner Salatteller 2,75 € oder großer Salatteller 4,00 € (mit Brötchen oder Baguette).

     

Es besteht aber auch die Chance, ein Stipendium zu bekommen.
Die Europäische Stiftung der Rahn Education für Bildung und Kultur hat als wichtiges Projekt ein Stipendienprogramm für Schülerinnen und Schüler aufgelegt. Eltern, die nicht für alle ihre Kinder das Elterngeld tragen können, haben die Möglichkeit, von dieser Stiftung unterstützt zu werden. Die Stipendien für das Schulgeld werden in Höhe von bis zu 100 Prozent vergeben und gelten ab Schuleintritt bis zum Ende der Schulzeit durch alle Jahrgangsstufen innerhalb einer Schulform. Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es unter: www.rdg-stiftung.eu