Das Anmeldeverfahren
Da unsere Kapazitäten begrenzt sind, gelten für die Aufnahme folgende Prämissen:
- Geschwisterkinder von bereits bei uns eingeschulten Kinder nehmen wir bevorzugt. Ebenso Kinder, die bei uns die Freie Grundschule Clara Schumann besucht haben. Ein Platz kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten dennoch nicht zugesichert werden.
- Wir streben eine gleichmäßige Verteilung der Geschlechter an, also ca. 50 % Jungen und 50 % Mädchen.
Bei gleicher Erfüllung der Kriterien und nicht ausreichenden Plätzen entscheidet das Los.
Die verbindliche Anmeldung im Schuljahr vor der Aufnahme muss bis 30. November vorliegen (dabei bitte das letzte Zeugnis vorlegen).
Zur Platzvergabe erhalten Sie ab Dezember eine Information dazu, ob wir Ihrem Kind einen Platz anbieten können (Vertragsabschluss) oder Sie zunächst einen Wartelistenplatz erhalten.
Die Bildungsempfehlung aus Klasse 4 muss dann für Schülerinnen und Schüler, die einen Vertrag erhalten haben, unmittelbar nach Ausgabe der Bildungsempfehlung (im Februar oder Anfang März des Folgejahres) im Original vorgelegt werden.
Die Verträge laufen in allen Einrichtungen grundsätzlich mindestens für ein Schuljahr (jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli).