Gute Bildung ist nicht umsonst
Kosten, die sich auszahlen
Da Privatschulen im Vergleich zu staatlichen Schulen wesentlich geringere finanzielle Zuwendungen bekommen, sind wir auf Schulgeld angewiesen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn mehrere Kinder einer Familie die gleiche Schule besuchen.
Für Neuverträge ab dem 01.08.2205 / Schuljahr 2025/2026 (5. Klassen und Quereinsteiger) gibt es ein einkommensabhängiges Schulgeld für das zu zahlende Schulgeld. Die entsprechende Entgeltordnung finden Sie hier.
In jedem Fall fallen folgende Kosten an:
- 200,00 € Aufnahmepauschale* – einmalig
- 75,00 € Prüfpauschale - einmalig
- 350,00 € Kaution – einmalig (wird am Ende der Schullaufbahn rückerstattet)
*Für die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin ist eine einmalige, auch im Fall des Rücktritts von dem Schulvertrag, nicht rückzahlbare Aufnahmepauschale von 200,00 € an den Schulträger zu entrichten. Die Aufnahmepauschale wird mit Unterzeichnung des Vertrages fällig und zahlbar. Tritt der gesetzliche Vertreter vom Schulvertrag zurück, verfällt die Aufnahmepauschale. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht. Bleibt der Schulvertrag bestehen, so werden 150,00 € der Aufnahmepauschale auf die zu zahlende Kaution angerechnet. Das bedeutet, dass der Kautionsbetrag in Höhe von 350,00 € abzüglich des zu verrechnenden Guthabens aus der Aufnahmepauschale in Höhe von 200,00 € per Lastschrift eingezogen wird.
Es besteht aber auch die Chance, ein Stipendium zu bekommen.
Die Europäische Stiftung der Rahn Education für Bildung und Kultur hat als wichtiges Projekt ein Stipendienprogramm für Schülerinnen und Schüler aufgelegt. Eltern, die nicht für alle ihre Kinder da Elterngeld tragen können, haben die Möglichkeit, von dieser Stiftung unterstützt zu werden. Die Stipendien für das Schulgeld werden in Höhe von bis zu 100 Prozent vergeben und gelten ab Schuleintritt bis zum Ende der Schulzeit durch alle Jahrgangsstufen innerhalb einer Schulform. Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es unter: www.rdg-stiftung.eu