Vor Beginn des Integrationskurses führen wir einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis hilft uns, zu entscheiden, mit welcher Kursart- bzw. mit welchem Kursabschnitt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer beginnen soll.
Bei schon vorhandenen Sprachkenntnissen ist der Besuch eines allgemeinen Integrationskurses vorgesehen.
Ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin, der/die zum Spracherwerbsprozess eine besondere schrift-/sprachliche Förderung benötigt, hat die Möglichkeit, einen Integrationskurs mit Alphabetisierung zu besuchen.
Allgemeiner Integrationskurs
Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden.
In 600 Unterrichtsstunden werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vermittelt.
Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik, Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Menschen und Gesellschaft behandelt.
Integrationskurs mit Alphabetisierung
Der Integrationskurs mit Alphabetisierung umfasst 1000 Unterrichtsstunden. In 900 Unterrichtsstunden werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau der elementaren Sprachverwendung vermittelt. Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik, Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Menschen und Gesellschaft behandelt.
Abschluss der Integrationskurse
Nach Vermittlung der Deutschkenntnisse schließt der jeweilige Sprachkurs mit einem skalierten Abschlusstest "Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ) – Sprachniveau B1 ab.
Der Orientierungskurs wird mit dem skalierten Test "Leben in Deutschland" (LiD) abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Integrationskurses (Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und Test "Leben in Deutschland") erhält der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs".
Die Teilnahme an den Tests ist für geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.
Wenn der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen, das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1 nicht erreicht hat, kann er bzw. sie einen Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichteinheiten stellen. Er bzw. sie kann dann auch noch einmal kostenlos an der Sprachprüfung teilnehmen.
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert.