So melden Sie sich in der Kindertagesstätte Tarsius Leipzig an
Interessensbekundung zum Download
Vor der Anmeldung empfehlen wir einen Besuch in unserer Kita Tarsius in Leipzig, um sich vor Ort einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Per Stadtratsbeschluss der Stadt Leipzig wurde die Abgabe einer Bedarfsmeldung beim Jugendamt Leipzig für einen Kita- oder Tagespflegeplatz zur Pflicht erhoben. Daher ist es wichtig, dass Sie vor dem Ausfüllen unserer Interessenbekundung Ihren Bedarf auf einen Kitaplatz beim Jugendamt anzeigen. Sie erhalten dort eine Referenznummer oder ein Aktenzeichen, welches zwingend in der Interessenbekundung für unsere Kindertagesstätten anzugeben ist. Interessenbekundungen ohne Referenznummer des Jugendamtes können wir nicht entgegennehmen.
Hier gelangen Sie zum Kivan Portal, um den ersten Schritt zur Anmeldung Ihres Kindes vorzunehmen und eine Referenznummer zu erhalten:
Kivan Portal der Stadt Leipzig
Laufzeiten Ihrer Interessenbekundung
Eine Interessenbekundung gilt für mindestens ein Schuljahr (01.08. – 31.07. des Folgejahres). Vom 01.01. bis zum 30.10. nehmen wir Ihre Anträge entgegen und informieren Sie bis zum 15. Januar über die Platzvergabe.
Bitte beachten Sie, dass in unserer Einrichtung Impfpflicht besteht. Kinder ohne entsprechende Impfungen können wir leider nicht aufnehmen.
Alle Verträge gelten i.d.R. für mindestens ein Schuljahr (1.8. – 31.7. des Folgejahres). Unbestätigte Interessenbekundungen, bei denen folglich kein Vertrag zustande kam, werden vor Beginn des neuen Schuljahres am 31. Mai jedes Jahres ungültig. Selbstverständlich können Sie Ihre Interessenbekundung für das dann folgende Aufnahmeverfahren gerne erneuern.
Die Vergabe von Plätzen
Beachten Sie bitte, dass die Anzahl der Plätze für die Kita Tarsius begrenzt ist und eine große Nachfrage herrscht. Daher erfolgt die verbindliche Anmeldung des Kindes in der Zeit vom 01.01. bis zum 30.10. für die Aufnahme ab 01. August des Folgejahres. Die verfügbaren Plätze werden bis zum 20. Dezember vergeben. Der Vertragsabschluss erfolgt in einem Vertragsgespräch sehr zeitnah. Bewerberinnen bzw. Bewerber, die in diesem Verfahren keinen Platz erhalten haben, führen wir bis einschließlich 31. Mai des Folgejahres auf einer Warteliste. Sie haben somit die Möglichkeit, eventuell einen der frei werdenden Plätze zu erhalten.
Bei der Auswahl der Kinder gibt es bestimmte Kriterien, die wir bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigen.
- Geschwisterkinder: Ein Kind der Familie befindet sich bereits in der Kita Tarsius? Dann können bei der Zuteilung der Plätze weitere Kinder aus der Familie bevorzugt werden.
- Geschlecht: Wir achten auf eine gleichmäßige Verteilung der Geschlechter.
- Losverfahren: Erfüllen mehrere Bewerberinnen oder Bewerber die Kriterien und es bestehen nicht ausreichend Plätze, werden diese per Los vergeben.
Aufnahme Ihres Kindes
Im Aufnahmegespräch wird die Aufnahmemappe der Kindertagesstätte ausgehändigt. Die darin enthaltenen Formulare müssen sorgfältig ausgefüllt und vollständig am ersten Tag mitgebracht werden. Darüber hinaus benötigen wir eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung, aus der hervorgeht, dass das Kind nicht an einer übertragbaren Krankheit leidet und keine Bedenken für den Besuch der Kindertageseinrichtung bestehen. Die Erklärung darf nicht älter als zwei Wochen sein.