Unsere Entgeltordnung
gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 01.08.2023
Für die Teilnahme am Kurs- und Unterrichtsangebot sind Entgelte zu entrichten.
- Das Entgelt kann für Schülerinnen und Schüler der Rahn Education z. T. günstiger sein, als für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nicht die Bildungseinrichtungen der gemeinnützigen Schulgesellschaft Dr. P. Rahn & Partner gemeinnützige Schulgesellschaft mbH besuchen. Es richtet sich z.T. auch nach der Teilnehmerzahl.
- Die einmalige Aufnahmepauschale beträgt 20,00 €.
- Die Anmeldung für die entsprechenden Angebote erfolgt auf dem Anmeldeformular oder den entsprechenden Listen, die in den Einrichtungen aushängen.
- Bei Erstaufnahme in die Musik- und Kunstschule Clara Schumann erhalten Sie von uns einen Ausbildungsvertrag, der für alle Angebote Gültigkeit besitzt. Für alle weiteren Anmeldungen, die Sie im Rahmen Ihrer Vertragslaufzeit in der Musik- und Kunstschule buchen, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit der Benachrichtigung über den jeweiligen Einzug.
- Mit Abschluss eines Vertrags wird dem Schulträger hinsichtlich aller vorbezeichneten Zahlungsverpflichtungen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Bei Rückbuchung von berechtigten Lastschriften werden die Zahlungspflichtigen mit einer Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € pro Rückbuchung belastet. Von Einzugsermächtigungen kann in Fällen, in denen keine Einzugsermächtigung erteilt werden kann, auf Antrag abgesehen werden. In diesen Fällen wird eine monatliche Kostenpauschale von 10,00 € auf den fälligen Betrag erhoben.
- Ab dem 3. Kind sowie ab dem 3. gewählten Unterrichtsangebot gewähren wir eine Ermäßigung von 20 % auf alle unsere Angebote.
- Alle weiteren Modalitäten entnehmen Sie bitte dem Ausbildungsvertrag.
In unserem Download-Bereich finden Sie unsere Entgeltordnung als PDF.