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Unsere Entgeltordnung

gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 01.08.2023

Für die Teilnahme am Kurs- und Unterrichtsangebot sind Entgelte zu entrichten.

  1. Das Entgelt kann für Schülerinnen und Schüler der Rahn Education z. T. günstiger sein, als für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nicht die Bildungseinrichtungen der gemeinnützigen Schulgesellschaft Dr. P. Rahn & Partner gemeinnützige Schulgesellschaft mbH besuchen. Es richtet sich z.T. auch nach der Teilnehmerzahl.
  2. Die einmalige Aufnahmepauschale beträgt 20,00 €.
  3. Die Anmeldung für die entsprechenden Angebote erfolgt auf dem Anmeldeformular oder den entsprechenden Listen, die in den Einrichtungen aushängen.
  4. Bei Erstaufnahme in die Musik- und Kunstschule Clara Schumann erhalten Sie von uns einen Ausbildungsvertrag, der für alle Angebote Gültigkeit besitzt. Für alle weiteren Anmeldungen, die Sie im Rahmen Ihrer Vertragslaufzeit in der Musik- und Kunstschule buchen, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit der Benachrichtigung über den jeweiligen Einzug.
  5. Mit Abschluss eines Vertrags wird dem Schulträger hinsichtlich aller vorbezeichneten Zahlungsverpflichtungen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Bei Rückbuchung von berechtigten Lastschriften werden die Zahlungspflichtigen mit einer Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € pro Rückbuchung belastet. Von Einzugsermächtigungen kann in Fällen, in denen keine Einzugsermächtigung erteilt werden kann, auf Antrag abgesehen werden. In diesen Fällen wird eine monatliche Kostenpauschale von 10,00 € auf den fälligen Betrag erhoben.
  6. Ab dem 3. Kind sowie ab dem 3. gewählten Unterrichtsangebot gewähren wir eine Ermäßigung von 20 % auf alle unsere Angebote.
  7. Alle weiteren Modalitäten entnehmen Sie bitte dem Ausbildungsvertrag.

 

In unserem Download-Bereich finden Sie unsere Entgeltordnung als PDF.