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Aufnahme an unserem Gymnasium

Um unser Musikalisch-Sportliches Gymnasium in Leipzig besser kennenzulernen, halten wir für Sie mehrere Angebote parat. Neben einem großen Tag der offenen Tür (i.d.R. Ende Januar/Anfang Februar) können Sie unseren Informations-Elternabend und die Schüler unserer Grundschule auch „Schnuppertage“ am Gymnasium besuchen. Daneben bietet auch eine Vielzahl an öffentlichen Veranstaltungen (z. B. unser Adventskonzert, unser Schuljahresabschlussfest, weitere Konzerte und Aufführungen, Ausstellungseröffnungen) gute Möglichkeiten uns kennenzulernen. 

Eine Anmeldung muss i. d. R. bis zum 30. November jeden Jahres für das folgende Schuljahr erfolgt sein. Ein Vertrag an unserer Einrichtung gilt grundsätzlich für die Dauer von mindestens einem Schuljahr (formal jeweils vom 1. August bis 31. Juli des nächsten Jahres) unabhängig von den tatsächlichen Ferienzeiten. Ein Wechsel von einer anderen Schule an unser Gymnasium ist i. d. R. nur zum Schuljahresbeginn möglich.

 

Auf folgende Kriterien legen wir großen Wert:

  • Geschwisterkinder
  • vorheriger Besuch der Freien Grundschule Clara Schumann
  • gleichmäßige Verteilung der Geschlechter angestrebt
  • bei gleicher Erfüllung der Kriterien und nicht ausreichenden Plätzen: Losentscheid

Anschließend werden die Plätze, gegebenenfalls nach einem Kennenlerngespräch, im Dezember vergeben und es kommt zum Vertragsabschluss. Eine entsprechende Bildungsempfehlung muss unmittelbar nach Erhalt eingereicht werden. Jeder Interessent bzw. jede Interessentin, der oder die keinen Platz erhalten hat, kann sich auf die Warteliste setzen lassen. Anmeldungen nach dem 30. November werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

 

Download Aufnahmeantrag

Ablauf der Anmeldung

  1. Anmeldung mit unserem Aufnahmeantrag bis zum 30.11.2024 (mit letztem Zeugnis Klasse 3 und ggf. Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils). Geschwisterkinder und Schülerinnen bzw. Schüler unserer Grundschule erhalten garantiert einen Schulplatz, wenn der Aufnahmeantrag bis zum 30.11.2024 bei uns eingegangen ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Der Schulvertrag wird dann unsererseits spätestens im Dezember 2024 versandt mit Terminsetzung für die Rückgabe (vorbehaltlich Bildungsempfehlung).
  3. Die weiteren Aufnahmeanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
  4. Die Aufnahmepauschale in Höhe von 200,00 € (+ 5,00 € für den Schülerausweis) wird mit Vertragsabschluss fällig. Beginnt der Vertrag dann auch tatsächlich am 01.08.2025 (also besucht das Kind dann auch tatsächlich unsere Schule), werden 150,00 € davon auf die dann fällige Kaution (350,00 €) angerechnet.
  5. Bei nicht termingemäß zurückgesandten Verträgen erlischt das Anrecht auf einen Schulplatz und man muss sich ggf. „hinten anstellen".
  6. Die Abgabe der Bildungsempfehlung bei uns erfolgt bitte unmittelbar nach Ausgabe im Februar 2025 durch die Grundschule (gern in Kopie bzw. per Email) bis spätestens 24.02.2025.
    • Wurde keine gymnasiale Bildungsempfehlung erteilt, dann ist eine Aufnahme bei uns grundsätzlich nur möglich, wenn die vorgeschriebene Leistungserhebung bei uns durchgeführt wird (zentrale Aufgaben, zentraler Termin: wird noch bekanntgegeben).
    • Ohne gymnasiale Bildungsempfehlung (Nachweis darüber muss erbracht werden) ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, 150,00 € des Aufnahmeentgelts werden in diesem Falle erstattet.
  7. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 30.03.2025 möglich; die Aufnahmegebühr in Höhe von 200,00 € wird in diesem Falle nicht erstattet.
  8. Eine Kündigung nach dem 30.03.2025 ist nur möglich zum 31.01.2026 (es sind dann also sechs Monate Schulgeld zu zahlen).
  9. Kaution und Höhe der einkommensabhängigen Schulentgelte sind in der Entgeltordnung festgelegt, die mit dem Schulvertrag versandt wird.