Corona Update #3: Bund und Länder beschließen schrittweise Lockerungen
17.04.2020

Bund und Länder haben sich in dieser Woche auf erste Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus und eine allmähliche Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 4. Mai geeinigt.
Wir haben für Sie die aktuellen Veröffentlichungen der Bundesländer, in denen die Rahn Education Einrichtungen betreibt, zusammengefasst:
In Berlin starten nach den Osterferien am kommenden Montag die Abiturprüfungen. Das gilt auch für die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA).
Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs sollen zur Prüfungsvorbereitung ab dem 27. April in die Schulen zurückkehren. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Jahrgangsstufe 6 an den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 12 an Integrierten Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen und die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien.
Die Berliner Kitas bieten weiterhin eine Notbetreuung an. Diese wird stufenweise ab dem 27. April 2020 erweitert. Als erster Schritt ist vorgesehen, dass mehr Berufsgruppen in die Ein-Eltern-Regelung fallen (es müssen nicht beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten) und auch Kinder aus Familien beziehungsweise von Alleinerziehenden in besonders herausfordernden Situationen die Notbetreuung besuchen können. Später werden weitere Berufsgruppen benannt, die Zugang zur Notbetreuung erhalten, und es kehren die künftigen Schulanfänger und Schulanfängerinnen in die Kitas zurück. Danach wird es möglich sein, mit der Eingewöhnung von neuen Kindern zu beginnen. Die Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb ist zum Beginn des neuen Kita-Jahres am 1. August 2020 vorgesehen.
In Brandenburg bleiben Krippe, Kita und Schulen bleiben vorerst bis 3. Mai für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Die bestehende Notbetreuung wird für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen (Unterricht) der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen ab 27. April wieder stattfinden können. Das betrifft in Brandenburg die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien, die noch in diesem Jahr den Mittleren Abschluss erreichen wollen.
Eine Woche später, ab 4. Mai, soll der Schulunterricht in geeigneter Form wieder beginnen für
- die letzte Grundschulklasse,
- die Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen.
Die Lerngruppen sollen an den Schulen verkleinert, damit Abstände eingehalten werden können. Die konkrete Ausgestaltung wird vom Bildungsministerium erarbeitet.
Das Abitur soll in Brandenburg unabhängig von der Öffnung der Schulen wie geplant stattfinden (Prüfungsstart am Montag, 20. April)
In Sachsen bleiben Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis einschließlich 3. Mai geschlossen. Unterricht und schulische Veranstaltungen finden in dieser Zeit für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler nicht statt. Nur für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet. Konsultationen, die Durchführung von Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen können damit stattfinden.
Die Schulen werden ab dem 20. April vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler. Konsultationen für Abiturientinnen und Abiturienten sind allerdings schon ab dem 20. April möglich. Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich.
Zudem wurde der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen erweitert. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Sektoren beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert und gelten ab dem 18. April.
In Sachsen-Anhalt beginnen die Schulen am kommenden Donnerstag (23. April) mit den Prüfungsvorbereitungen. Dazu werden alle Schulen, in denen Abschlussjahrgänge beschult werden, den Betrieb aufnehmen und prüfungsvorbereitenden Unterricht durchführen. Am 4. Mai wird die Beschulung auf abschlussrelevante Jahrgänge des kommenden Schuljahres ausgeweitet.
Thüringen wird ab dem 27. April 2020 den Präsenzunterricht für einzelne Schülergruppen wieder aufnehmen. Begonnen wird mit der Vorbereitung der Abiturientinnen und Abiturienten auf ihre Prüfungen. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen. Bis zum 2. Juni 2020 werden alle Schulen Präsenzunterricht in verschiedenen Varianten anbieten.
Die Schulen werden einen Mix aus Präsenz- und Distanzunterricht praktizieren, der auch auf Risikogruppen unter den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer Rücksicht nimmt. Das Land und die Schulen werden neue Wege beschreiten und besondere Angebote schaffen, um Bildungsgerechtigkeit auch in der Coronakrise sicherzustellen.
Auch die Kindertagesbetreuung wird im Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Der Gesundheitsschutz für Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher prägt dabei die Vorgehensweise.
Diese Informationen basieren auf dem Stand vom 17. April 2020, 15:45 Uhr. Über Veränderungen halten wie Sie auf unserer Webseite und Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden.
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