Gute Bildung ist nicht umsonst
Das Schulgeld
Da Privatschulen im Vergleich zu staatlichen Schulen wesentlich geringere finanzielle Zuwendungen bekommen, sind wir auf Schulgeld angewiesen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn mehrere Kinder einer Familie die gleiche Schule besuchen. Gerne informieren wir Sie über die Details zur möglichen Ermäßigung. Für einkommensschwächere Eltern ist gegen Nachweis die Reduzierung des Schulgeldes um bis 50 Prozent möglich.
Für das Schuljahr 2024/25 belaufen sich die Kosten auf:
- 145,00 € Schulgeld – monatlich
- 40,00 € Konzeptbeitrag – monatlich
- 35,00 € Sachkostenzuschuss/Medienpauschale – monatlich
- 100,00 € Prüfpauschale – zweimalig (10. + 12. Klasse)
- 200,00 € Aufnahmepauschale * – einmalig
- 350,00 € Kaution – einmalig (wird am Ende der Schullaufbahn rückerstattet)
Ein Besuch des Internats im Stift Neuzelle wäre als Alternative für Sie interessant? Dann informieren Sie sich gerne darüber.
*Für die Aufnahme eines Schülers bzw. einer Schülerin ist eine einmalige, auch im Fall des Rücktritts von dem Schulvertrag, nicht rückzahlbare Aufnahmepauschale von 200,00 € an den Schulträger zu entrichten. Die Aufnahmepauschale wird mit Unterzeichnung des Vertrages fällig und zahlbar. Tritt der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin vom Schulvertrag zurück, verfällt die Aufnahmepauschale. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht. Bleibt der Schulvertrag bestehen, so werden 150,00 € der Aufnahmepauschale auf die zu zahlende Kaution angerechnet. Das bedeutet, dass der Kautionsbetrag in Höhe von 350,00 € abzüglich des zu verrechnenden Guthabens aus der Aufnahmepauschale in Höhe von 200,00 € per Lastschrift eingezogen wird.
Es besteht aber auch die Chance, ein Stipendium zu bekommen.
Die Europäische Stiftung der Rahn Education für Bildung und Kultur hat als wichtiges Projekt ein Stipendienprogramm für Schülerinnen und Schüler aufgelegt. Eltern, die nicht für alle ihre Kinder da Elterngeld tragen können, haben die Möglichkeit, von dieser Stiftung unterstützt zu werden. Die Stipendien für das Schulgeld werden in Höhe von bis zu 100 Prozent vergeben und gelten ab Schuleintritt bis zum Ende der Schulzeit durch alle Jahrgangsstufen innerhalb einer Schulform. Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es unter: www.rdg-stiftung.eu