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1. Wer muss ein Studienkolleg besuchen?

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Studium an einer Hochschule in Deutschland aufnehmen möchten und für die ein direkter Hochschulzugang nicht möglich ist, müssen vor Aufnahme des Studiums die Feststellungsprüfung bestehen. Unser Studienkolleg bereitet Sie in 10 Monaten auf diese Feststellungsprüfung vor.

2. Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung erfüllen?

Mit der Anmeldung reichen Sie folgende Unterlagen als Nachweis der Voraussetzungen bei uns ein:

 Unterlagen
 

3. Wie erhalte ich eine bedingte Vorzulassung zum Studium?

Sie müssen eine bedingte Vorzulassung zum Studium von einer der Universitäten in Sachsen-Anhalt einreichen, zum Beispiel der Hochschule Merseburg, der Universität Halle, der Universität Magdeburg, der Hochschule Magdeburg-Stendal oder der Hochschule Köthen. Dafür ist es praktisch, das uni-assist Universitätsbewerbungssystem zu nutzen.
 

4. Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?

Unsere Studiengebühren sind sehr niedrig im Vergleich zu anderen privaten Studienkollegs. Die Gebührenübersicht sehen Sie in der Gebührentabelle.

5. Ist die Studiengebühr rückerstattungsfähig?

Eine Erstattung der Studiengebühr ist nur bei schriftlicher Abmeldung bis zwei Wochen vor Semesterbeginn möglich, mit Abzug von 900 €.

6. Bis wann muss ich die Anzahlung der Studiengebühren überweisen?

Die Bezahlung muss in jedem Fall vor Beginn des jeweiligen Semesters (1. April oder 1. Oktober) erfolgen. Je eher Sie überweisen, desto eher ist Ihr Platz an unserem Studienkolleg gesichert. Aus unserer Erfahrung sind insbesondere die T-Kurse beliebt und teilweise schon einige Wochen vor Semesterbeginn gut gefüllt – wir empfehlen daher eine frühzeitige Anmeldung.

7. Bis wann soll ich mich anmelden?

Wir empfehlen eine Anmeldung so früh wie möglich, idealerweise 4-5 Monate vor Semesterbeginn. Dann haben Sie genügend Zeit um alle Unterlagen zusammenzustellen und ggf. weitere Prüfberichte oder Zulassungen zu bekommen und auch das Visum zu beantragen. Spätestens  6 Wochen vor Semesterbeginn sollten Sie sich melden, um einen Platz am Kolleg zu bekommen.

8. Wo und wie ist das FSP Zeugnis anerkannt?

Sie erhalten mit dem FSP-Zeugnis des Studienkollegs Halle der Rahn Education eine Hochschulzugangsberechtigung für alle staatlichen Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten in Deutschland.  Diese gilt für Studienfächer in der von Ihnen gewählten Fachrichtung T-Kurs oder W-Kurs.

9. Wie komme ich möglichst sicher durch die FSP?

Sie werden 30 Stunden pro Woche Unterricht haben. Für uns sind Ihre Anwesenheit im Unterricht, die Erledigung der Hausaufgaben und Übungen und ein fleißiges Selbststudium äußerst wichtig. Die Anforderungen im Unterricht und in den Prüfungen sind sehr oft höher als in Ihrem Heimatland. Wir unterstützen Sie mit Tipps, Hinweisen, Zusatzaufgaben und Lerngruppen. Nur Lernen und Wissen geben Ihnen Sicherheit!

10. Wie läuft die FSP ab?

Die FSP Abschlussprüfungen finden am Ende des 2. Semesters in unserem Studienkolleg in Halle (intern) statt, schriftlich in allen Hauptfächern, zusätzlich gibt es bei bestimmten Notenbildern auch eine mündliche Prüfung. Die Dozentinnen Dozenten werden Sie im Studienverlauf in allen Fächern ausreichend auf das Prüfungsniveau und die -inhalte vorbereiten. 

11. Wie geht es weiter nach dem Bestehen der FSP?

Wenn Sie die FSP bestanden haben, befinden Sie sich in der Bewerbungsphase zum Studium für das Sommer- oder Wintersemester, je nach Angebot Ihrer zukünftigen Hochschule, Fachhochschule oder Universität können Sie sich innerhalb des Bewerbungszeitraums unmittelbar nach Erhalt des Zeugnisses für Ihren Studiengang bewerben.

12. Was ist, wenn ich die FSP nicht bestehe?

Die Studienkollegsverordnung sieht verschiedene Modelle für eine Wiederholung des Studienkollegs und auch der FSP vor. Sie haben insgesamt 2 Versuche eine FSP zu bestehen. An unserem Studienkolleg werden wir Sie entsprechend zu Alternativen beraten, wenn der erfolgreiche Abschluss der FSP in Gefahr ist.

13. Was ist, wenn ich später nicht studieren möchte?

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Berufsausbildungen, die zu Ihnen passen, und bei der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen.
Zurzeit gibt es mehr als 300 anerkannte Berufsausbildungsgänge in Deutschland.
 

14. Kann ich nur das 2. Semester am Studienkolleg der Rahn Education in Halle absolvieren?

Leider ist dies nicht möglich. Unsere Studienkollegsverordnung gibt vor, dass an unserem Studienkolleg immer das 1. und das 2. Semester zusammenhängend absolviert werden müssen.
Ein Beginn im 2. Semester ist jedoch am Privaten Studienkolleg der Rahn Education in Leipzig möglich.
 

15. Welchen Nachweis benötige ich für eine Befreiung im Fach Deutsch?

Für eine Befreiung von der Deutsch-Prüfung benötigen Sie einen der folgenden Nachweise:

  • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", Niveaustufe 2 (DSH 2)
  • "Test Deutsch als Fremdsprache", Niveaustufe 4 (TestDaF TDN4)
  • "Deutsches Sprachdiplom" (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)“
  • „Goethe C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“
  • "Zeugnis über den bestandenen Feststellungsprüfungsteil Deutsch" (FSP Deutsch)
  • „telc Deutsch C1 Hochschule“


Dieser Nachweis muss vor Beginn des ersten Semesters vorliegen.
 

16. Wo finde ich Informationen zum Visum?

Bitte besuchen Sie den Visa Navigator des Auswärtigen Amtes, um Informationen über die Visabeantragung zu bekommen: Visa information - Federal Foreign Office (auswaertiges-amt.de)